Termine & Honorar – Praxis Spelz

Sie möchten einen Termin zur Psychotherapie, Hypnose, zum Yager-Code oder zum Emotionscode vereinbaren?

Hier finden Sie Informationen rund um die Themen Termine und Honorar in der Praxis Spelz.

Termine

Terminvereinbarung

Termine werden von Montag bis Freitag nach Vereinbarung vergeben. Den ersten Termin vergebe ich um 9 Uhr, den letzten um 17 Uhr.

Sie erreichen mich telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr. Wenn es mir (z. B. während Therapiesitzungen) nicht möglich sein sollte, Ihren Anruf persönlich entgegenzunehmen, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht auf der Mailbox oder über die . Ich melde mich dann gerne bei Ihnen zurück.

Absagen

Die vereinbarten Sitzungen werden ausschließlich für Sie reserviert und vorbereitet. Wenn Sie einen der vereinbarten Termine nicht wahrnehmen können, haben Sie bis 24 Stunden vorher die Möglichkeit, ihn kostenfrei abzusagen. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen stelle ich das Honorar in Rechnung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Honorar

Honorar Einzelpsychotherapie (50 Min.): 100 € (nach §4 UStG von der Umsatzsteuer befreit)

Bezahlung

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie betreibe ich eine Privatpraxis. Somit erfolgt die Bezahlung der Therapiesitzungen in der Regel privat. Bitte entrichten Sie das Honorar unbar (per Überweisung) nach Erhalt der Rechnung.

Selbstzahler

Als Selbstzahler haben Sie folgende Vorteile:

  • Geringe Wartezeiten auf einen Therapieplatz
  • Hohe Therapiemotivation, da Sie selbst in Ihre Entwicklung investieren
  • Mein Honorar ist ggf. mit ärztlicher Verordnung für eine Psychotherapie steuerlich absetzbar (nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung). Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater.

Private Krankenversicherung

In manchen Fällen übernimmt die private Krankenversicherung einen Teil der Therapiekosten beim Heilpraktiker für Psychotherapie. Das hängt von Ihrer Versicherungspolice ab. Setzen Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung in Verbindung und erfragen Sie Umfang und Bedingungen.

Gesetzliche Krankenversicherung

In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Therapiekosten leider nicht.